§ 28 Aufrechterhaltung
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 8
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Nach Gewicht
- BPatG, 09.08.2019 – 30 W (pat) 702/17Designbeschwerdeverfahren – "Zeitschaltuhren" – keine Wiedereinsetzung in die Frist zur Zahlung der Aufrechterhaltungsgebühr nebst VerspätungszuschlagZitiert von 1
- BPatG, 11.07.2013 – 30 W (pat) 706/13
- BPatG, 13.06.2013 – 30 W (pat) 702/13Geschmacksmusterbeschwerdeverfahren – "Verfahrenskostenhilfe für Aufrechterhaltungsgebühren" - Verfahrenskostenhilfe kann nur für erfolgsversprechende Anträge bewilligt werden - Schutzdauer des Geschmacksmusters endete mangels Zahlung der Verlängerungsgebühr – keine Gründe für die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
- BPatG, 19.03.2012 – 10 W (pat) 701/08
- BPatG, 04.05.2023 – 30 W (pat) 701/21Designbeschwerdesache – Versagung von Verfahrenskostenhilfe für die Aufrechterhaltungsgebühr
- BPatG, 20.02.2020 – 30 W (pat) 701/19
Zuletzt entschieden
- BPatG, 09.07.2014 – 30 W (pat) 711/13Designbeschwerdeverfahren – "Verfahrenskostenhilfe für Aufrechterhaltungsgebühren sowie Vertreterbeiordnung" – Voraussetzungen liegen nicht vor – Unbegründetheit der Beschwerde
- BPatG, 09.07.2014 – 30 W (pat) 701/14Designbeschwerdeverfahren – "Reklamevorrichtungen, Schilder" – keine Wiedereinsetzung in die Frist zur Zahlung der Aufrechterhaltungsgebühr nebst Verspätungszuschlag
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 28 DesignG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/GeschmMG%202004/28#abs-1 (1) Die Aufrechterhaltung des Schutzes wird durch Zahlung einer Aufrechterhaltungsgebühr jeweils für das 6. bis 10., 11. bis 15., 16. bis 20. und für das 21. bis 25. Jahr der Schutzdauer bewirkt. Sie wird in das Register eingetragen und bekannt gemacht.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/GeschmMG%202004/28#abs-2 (2) Wird bei eingetragenen Designs, die auf Grund einer Sammelanmeldung eingetragen worden sind, die Aufrechterhaltungsgebühr ohne nähere Angaben nur für einen Teil der eingetragenen Designs gezahlt, so werden diese in der Reihenfolge der Anmeldung berücksichtigt.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/GeschmMG%202004/28#abs-3 (3) Wird der Schutz nicht aufrechterhalten, so endet die Schutzdauer.